Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung. In letzter Zeit gab es vermehrt Beisetzungen in halb-/anonymen Grabstätten und es sei aufgefallen, dass der Grabaushub von einer Firma aus Leinsweiler übernommen wird, was aus Sicht des Rates unverhältnismäßig ist. Nach Angaben des Ortsbürgermeisters kann dies auch der Gemeindearbeiter übernehmen.
Der Gemeinderat beschloss deswegen mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, künftig den Aushub für alle angebotenen Arten der Urnenbestattung in Eigenleistung durch die Ortsgemeinde vorzunehmen. Mit 11 Stimmen stimmten die Ratsmitglieder für die Festlegung einer Gebühr von 150 Euro - für den Grabaushub.
Für die vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes an Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten wurden einstimmig folgende Gebühren sowie der neue § 5 Umsatzsteuer der Satzung beschlossen:
Urnenwahlgrabstätte: 20,- Euro pro Jahr der früheren Rückgabe
Einzelwahlgrabstätte: 30,- Euro pro Jahr der früheren Rückgabe
Doppelwahlgrabstätte: 40,- Euro pro Jahr der früheren Rückgabe