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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

• dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Bergzabern insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet

• über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes

• die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und

• die Rücksendung des Wahlbriefes an den Wahlleiter oder den Briefwahlvorstand

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Bergzabern insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet.

Die Wahlhandlung endet gemäß dem Beschluss des Wahlausschusses am Wahltag (10. November 2024) um 14.00 Uhr.

Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postweg den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur

Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.

II.

Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Wahlamt, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern (Tel. 06343 701-118 oder an wahlen@vgbza.de).

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. Oktober 2024, 18 Uhr, angefordert werden.

III.

Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese, an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 14.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde (Stadt Bad Bergzabern, Wahlamt, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 14 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

V.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 13.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern im Sitzungssaal (Zimmer 209) zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat

ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.

Bad Bergzabern, 24. September 2024
Hermann Augspurger,
Stadtbürgermeister und Wahlleiter