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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 40/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dörrenbach für die Jahre 2025 und 2026 vom 25.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

200.000,00 Euro

400.000,00 Euro

zusammen auf

200.000,00 Euro

400.000,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2025

2026

auf

414.900,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2025

2026

auf

222.000,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I.

2026

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 21.03.2025 geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 21.03.2025 geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

b) für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

140,00 Euro

140,00 Euro

400,00 Euro

900,00 Euro

II.

Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

50,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

III.

Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages vom 17.12.2020 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 04.12.2024 sowie der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2024 zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Dörrenbach zum 31.12.2023 beträgt 4.354.307,27 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.435.582,25 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 66.585,00 Euro auf 4.368.997,25 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 65.475,00 Euro auf 4.303.522,25 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2026 enthält, zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Dörrenbach, 25.09.2025
Ortsgemeinde Dörrenbach
Sven Krieger, Ortsbürgermeister