Allen Grundstückseigentümern, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Niederhorbach begütert sind und die an der Sitzung teilnehmen möchten, wird zur Kenntnis gegeben, dass sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederhorbach zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen haben.
Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grundflächenverzeichnis) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab dem Tag dieser Bekanntmachung auf die Dauer von zwei Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer Nr. 219 zur Einsicht aller Jagdgenossen öffentlich aus.
Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt werden.
Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06343 701-419 wird gebeten.