Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. | im Ergebnishaushalt | 2019 | 2020 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 304.600,00 Euro | 304.450,00 Euro | |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 321.900,00 Euro | 318.220,00 Euro | |
der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf | -17.300,00 Euro | -13.770,00 Euro | |
2. | im Finanzhaushalt | 2019 | 2020 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 4.060,00 Euro | 6.270,00 Euro | |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 900,00 Euro | 900,00 Euro | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -900,00 Euro | -900,00 Euro | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -3.160,00 Euro | -5.370,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2019 | 2020 | |
zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
2019 | 2020 | |
0,00 Euro | 0,00 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
2019 | 2020 | |
0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 4
Steuern, Beiträge und Gebühren
I. | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
2019 | 2020 | ||
1. Grundsteuer | |||
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. | 300,00 v.H. | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 365 v.H. | 365,00 v.H. | |
2. Gewerbesteuer nach Ertrag | 380 v.H. | 380,00 v.H. | |
3. Hundesteuer | |||
a) für den ersten Hund | 30,00 Euro | 30,00 Euro | |
b) für den zweiten Hund | 40,00 Euro | 40,00 Euro | |
c) für jeden weiteren Hund | 55,00 Euro | 55,00 Euro | |
d) für den ersten gefährlichen Hund | 240,00 Euro | 240,00 Euro | |
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 400,00 Euro | 400,00 Euro | |
II. | Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar | ||
2019 | 2020 | ||
Festgesetzt auf | 25,00 Euro | 25,00 Euro |
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
Das Eigenkapital sinkt zum Ende des Haushaltsjahres 2019 um voraussichtlich 17.300,00 Euro auf 956.992,05 Euro und sinkt zum Ende des Haushaltsjahres 2020 um voraussichtlich 13.770,00 Euro auf 943.222,05 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Hergersweiler, 02.10.2019
Ortsgemeinde Hergersweiler
gez. Helmut Heib
(Ortsbürgermeister)