1. | Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 beschlossen. |
2. | Die Haushaltssatzung wurde am 11.09.2019 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. |
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat die der Genehmigungspflicht unterliegenden Teile der Haushaltsatzung am 25.09.2019 unter Az. 12/901-11 kommunalaufsichtlich genehmigt. | |
3. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, 10.10.2019 bis Freitag, 18.10.2019 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zimmer 215 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung für jedermanns Einsicht öffentlich aus. |
4. | Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn |
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder | |
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bad Bergzabern, 02.10.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag, Kerstin Brand