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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Hinterwiesen“ der Ortsgemeinde Niederhorbach

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
II. Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterwiesen“ beschlossen und abschließend das Plangebiet mit Beschlüssen vom 08.02.2023 und 12.07.2023 jeweils um kleinere Teilbereiche erweitert.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zur Herstellung einer gemeindl. Erschließungsstraße an bereits vorhandene Wohnbebauung sowie zur Schaffung einer überschaubaren Anzahl von Bauplätzen für den vorhandenen, örtlichen Bedarf, notwendig. Innerhalb der Ortslage stehen aktuell keine verfügbaren Wohnbauflächen für Bauwillige zur Verfügung. Die Gemeinde verfügt aktuell über Keinerlei eigenen Bauplätze mehr, alle im Ortsbereich vorhandenen Baulücken sind in privater Hand und damit dem Zugriff der Gemeinde entzogen.

Der Planbereich schließt nördlich, westlich und östlich an die vorhandene Ortslage an endet südlich am Horbach. Da die Planung als solche im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern nicht vollständig dargestellt ist, hat der Verbandsgemeinderat bereits beschlossen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes diese auch in eine aktuell stattfindende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mitaufzunehmen.

Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Der Wirtschaftsweg Fl.St.Nr. 399/1 sowie die nördlich von diesem gelegenen Flurstücke bzw. deren Teilbereiche Fl.St.Nrn. 90, 91, 96, 98/1, 99/1 101/1, 101/2, 103, 390/1, 392, 394, 395, 396, 397, 398 und die zwei an die Hauptstraße angrenzenden Grundstücke Fl.Nrn. 388 und 391. Zudem die südl. des Wirtschaftsweges Richtung Hirtenbach gelegenen Flurstücke 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407/1 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 407/2, ein kleinerer Bereich des Zinkhohlweges Fl.Nr. 1588/7 sowie dessen südl. Fortsetzung als Wirtschaftsweg bis zum Hirtenbach, Fl.Nr. 1588 (siehe beigefügten Lageplan). Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca.17.900 m².

Siehe auch nachfolgende Übersichtskarte.

II. Durchführung einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 letztmalig über die vorgelegten Planunterlagen beraten und anschließend die Offenlage des Bebauungsplans „Hinterwiese“ beschlossen. Da das Bebauungsplanverfahren nunmehr im Vollverfahren fortgeführt wird erfolgt nunmehr die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Hierzu liegt der Planentwurf mit Begründung sowie zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen, der Artenschutzvorprüfung sowie dem entwässerungstechn. Begleitplan in der Zeit vom 19. Oktober bis einschl. 10. November 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet ausdrücklich um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit zu den Öffnungszeiten der Verwaltung oder nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Normenkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Niederhorbach
Bad Bergzabern, 05.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: