Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse

über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Haushaltsjahres 2019 der Ortsgemeinde Oberhausen

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Oberhausen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 12.10.2023 bis 20.10.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701-113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.

Bad Bergzabern, 05.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
B. Meyer