Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Am Montag, dem 16. Oktober bis Mittwoch, dem 18. Oktober wird die Steinfelder Straße in Bad Bergzabern, im Bereich der Einmündung Lessingstraße, für den gesamten Verkehr gesperrt. |
| 2. | Die Umleitung erfolgt über Pestalozzistraße – Friedrich-Ebert-Straße – Weinstraße – Kapeller Straße. |
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| Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. |
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| Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei |
| 3. | Im Rahmen von Nacharbeiten für einen Wasserrohrbruch wird in diesem Bereich die Straßendecke erneuert. |