Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
1. am Freitag, 18. Oktober 2024, von 07 bis 12 Uhr, wird die Königstraße, zwischen Stockhausgasse und Kirchgasse, in Bad Bergzabern, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
2. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen.
3. Fahrzeuge über 2 Meter Gesamtbreite können über die Zeit der Sperrung den Bereich nicht mehr verlassen.
4. Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen und zu informieren.