v.l.n.r.: K. Flory, J. Kuntz, D. Nerding, L. Schwarz, M. Engelhard
Der Verbandsgemeinderat beschäftigte sich in seiner September-Sitzung unter anderem mit dem Rebmeerbad in Bad Bergzabern, der kommunalen Wärmeplanung und der Erweiterung der Böhämmer-Grundschule.
Zu Beginn der Sitzung stellte Wehrleiter Dirk Nerding den Bericht der Wehrleitung vor. Bürgermeisterin Kathrin Flory dankte dem gesamten Wehrleiter-Team für ihr Engagement und ihren Einsatz.
Kommunale Wärmeplanung
Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, bei dem die zukünftige Wärmeversorgung einer Kommune ganzheitlich betrachtet und geplant wird. Ziel ist es, den Wärmebedarf zu ermitteln, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln. In der Ratssitzung wurde der Abschlussbericht vorgestellt. Von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern wurde empfohlen, den kommunalen Wärmeplan für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und deren Ortsgemeinden anzuerkennen, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 anzustreben. Der Rat stimmte mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dieser Empfehlung zu (ein Ratsmitglied nahm an dieser Abstimmung nicht teil).
Sanierung des Rebmeerbads
Das im Jahr 1978 errichtete Rebmeerbad weist aufgrund seines Alters einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Bereits 2022 war die Vorplanung für die Umgestaltung des Planschbeckens vorgesehen. Im Jahr 2024 ergab sich ein gravierender Leitungsschaden im Bereich des Nichtschwimmerbeckens. Aber auch in anderen Bereichen gibt es altersbedingte Verschleißerscheinungen, die eine gesamtheitliche Betrachtung erforderlich machen. Dieses gesamtheitliche Sanierungskonzept stellte das beauftrage Ingenieurbüro in der Ratssitzung ausführlich vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10,13 Mio. Euro (netto).
Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen, den Ansatz einer Sanierung des Rebmeerbades Bad Bergzabern weiterzuverfolgen. Der Rat traf somit eine Grundsatzentscheidung für die Sanierung des Freibades, legte sich aber noch nicht fest, wie genau saniert werden soll.
Der Verbandsgemeinderat stimmte mit 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung der Beauftragung einer Vergabeberatungsstelle zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die erforderlichen Planungsleistungen zur Sanierung des Rebmeerbades zu. Weiterhin wurde die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt.
Zur ersten Festlegung der Inhalte bzw. des Umfangs der Sanierung und der notwendigen Festlegung der Vorgaben für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der Planungsleistungen durch die Vergabeberatungsstelle soll eine zusätzliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden – beschloss der Rat mit 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimme und 3 Enthaltung.
Erweiterung Böhämmer-Grundschule
Die Böhämmer-Grundschule in Bad Bergzabern wird erweitert. Im August ist die dafür benötigte Baugenehmigung eingegangen. Die Ausschreibung für die Abbrucharbeiten und die notwendigen Vorleistungen kann im Laufe des Septembers 2025 veröffentlicht werden, sodass, wie geplant, zum Ende des Jahres deren Ausführungen beginnen können. Viele dieser Arbeiten müssen europaweit ausgeschrieben werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Ausschreibungsverfahren für das 1. Ausschreibungspaket (Rohbau, TGA, Aufzug) sowie aller weiteren Ausschreibungen durchzuführen.
Einzelhandelskonzept
Der Rat hatte in seiner Juni-Sitzung beschlossen, für den Bereich der gesamten Verbandsgemeinde ein Einzelhandelskonzept zu erstellen. Dieses soll in den kommenden Wochen finalisiert werden. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss, beschloss der Rat einstimmig bei 3 Enthaltungen - in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - die Offenlage des Einzelhandelskonzepts der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer eines Monats sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog des § 4 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren.
Klimaschutzkonzept
Im Jahr 2017 wurde erstmalig ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern erstellt. Die Verbandsgemeinde hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Anschlussförderung erhalten. Hierdurch wurde u. a. die die Erstellung der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes möglich. Sie ist das Ergebnis der Arbeit des verbandsgemeindeinternen Klimaschutzmanagements.
Von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung wurde empfohlen, die vorliegende Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes anzuerkennen und dieses zu veröffentlichen. Die Inhalte und Zielsetzungen des Konzeptes sind Arbeitsgrundlage und Maßgabe für die weitere politische Arbeit in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Mit 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen folgte der Rat dieser Empfehlung.
Auftragsvergabe
Zur Versorgung der kommunalen Einrichtungen gibt es seit 2011 einen Rahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber. Dieser wurde zuletzt zum 01.01.2024 nach Ausschreibung und Verhandlung angepasst, sodass die Gemeinde von konstanten Konditionen (Preisbindung) profitieren konnte. Da der Vertrag jedoch zum 31.12.2025 ausläuft, muss ein neuer Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ausgeschrieben werden. Vertragspartner wird die Verbandsgemeinde sein. Die Stadt und die Ortsgemeinden können per Erklärung beitreten. Folgende Liegenschaften werden über den Rahmenvertrag versorgt bzw. sollen über den Rahmenvertrag versorgt werden:
Büro der Jugendpflege, Bad Bergzabern; Hausmeisterwohnung Stützpunktfeuerwehr, Bad Bergzabern; Feuerwehrhäuser in Oberotterbach, Schweigen-Rechtenbach, Klingenmünster und Dörrenbach; Stützpunktfeuerwehr, Bad Bergzabern; sowie die Grundschulen in Gleiszellen-Gleishorbach und Dörrenbach.
Mit einem einstimmigen Beschluss ermächtigte der Rat die Bürgermeisterin, die Beitrittserklärung für den Rahmenvertrag zur Erdgasbelieferung für die genannten Liegenschaften der Verbandsgemeinde zu unterzeichnen.
Neue Pumpen für das Rebmeerbad
Die Pumpenanlage für Schmutz-/ Filterspülwasser im Rebmeerbad musste aufgrund eines größeren Schadens erneuert werden. Dies wurde im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden. Der Einbau und Inbetriebnahme der neuen Anlage erfolgte am 28.05.2025 - einen Tag vor der Öffnung des Freibades. Die Gesamtkosten für die Erneuerung beliefen sich auf 23.772,60 Euro (netto).
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der außerplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der Pumpenanlage im Rebmeerbad im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 23.772,60 Euro (netto) einstimmig zu.
Jahresbilanz Wasser und Abwasser
Auf Empfehlung des Werksausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat zunächst einstimmig, den Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Der Verlust in Höhe von – 11.565,80 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Dann beschloss der Verbandsgemeinderat ebenfalls einstimmig - der Empfehlung des genannten Ausschusses folgend, den Jahresabschluss der Abwasserbeseitigungseinrichtung zum 31.12.2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Der Jahresgewinn 2023 in Höhe von 44.435,28 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Weitere Entscheidungen
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig Folgendes: Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen, sowie dem damaligen Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Der Verbandsgemeinderat nahm mit einem einstimmigen Beschluss die Gesamtabschlüsse der Jahre 2015 bis 2019 zur Kenntnis.
Nichtöffentliche Entscheidungen
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stelle der Verbandsgemeinderat das Benehmen zu Besetzung der Stelle der Direktorin an der Grundschule Dörrenbach her.
Weiterhin stimmte der Rat einer gerichtlichen Weiterverfolgung einer Rechtsangelegenheit zu.