Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 13. Oktober, bis Freitag, 24. Oktober 2025, wird die Ortsdurchfahrt (Bundesstraße 427) in Oberhausen, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 2. | Die Umleitung erfolgt über die Landestraße 544 (Richtung Steinfeld), die Landesstraße 546 und die Landesstraße 545 (Richtung Bad Bergzabern), sowie in Gegenrichtung. |
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| Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert (Hinweis U1 und U2). |
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| Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei. |
| 3. | Über die Zeit der Vollsperrung kann die Ortsgemeinde Oberhausen nicht mehr über den ÖPNV bedient werden. Eine Grundversorgung kann aber über die Möglichkeit das Ruftaxi zu nutzen, sichergestellt werden. |
| 4. | Zur gleichen Zeit findet eine Teilsperrung des Verkehrskreisels am Bahnhof in Bad Bergzabern statt. |
| 5. | Im Einmündungsbereich Friedhofstraße zur Steinfelder Straße in Bad Bergzabern, wird es daher zu den Hauptverkehrszeiten zur größeren Beeinträchtigungen kommen. |
Ortskundige sollten den Bereich weiträumig (Bundestraße 48 und Zufahrt Süd nach Bad Bergzabern) umfahren.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!