Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Vollsperrung der Ortsdurchfahrt (Bundesstraße 427) in Oberhausen Verschiedene Sanierungs- und Sondierungsarbeiten

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 13. Oktober, bis Freitag, 24. Oktober 2025, wird die Ortsdurchfahrt (Bundesstraße 427) in Oberhausen, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Die Umleitung erfolgt über die Landestraße 544 (Richtung Steinfeld), die Landesstraße 546 und die Landesstraße 545 (Richtung Bad Bergzabern), sowie in Gegenrichtung.

Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert (Hinweis U1 und U2).

Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei.

3.

Über die Zeit der Vollsperrung kann die Ortsgemeinde Oberhausen nicht mehr über den ÖPNV bedient werden. Eine Grundversorgung kann aber über die Möglichkeit das Ruftaxi zu nutzen, sichergestellt werden.

4.

Zur gleichen Zeit findet eine Teilsperrung des Verkehrskreisels am Bahnhof in Bad Bergzabern statt.

5.

Im Einmündungsbereich Friedhofstraße zur Steinfelder Straße in Bad Bergzabern, wird es daher zu den Hauptverkehrszeiten zur größeren Beeinträchtigungen kommen.

Ortskundige sollten den Bereich weiträumig (Bundestraße 48 und Zufahrt Süd nach Bad Bergzabern) umfahren.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde