Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 13.10., bis 24.10.2025 wird die Zufahrt zur Kapeller Straße aus dem Verkehrskreisel (Bahnhof) in Bad Bergzabern, für den gesamten Verkehr gesperrt. |
| 2. | Im Auftrag der Stadt Bad Bergzabern wird der Verkehrskreisel abgeräumt und neu bepflanzt. |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über die Weinstraße, Friedhofstraße und die Steinfelder Straße |
| 4. | Im gleichen Zeitraum ist auch die Ortsdurchfahrt Oberhausen (Bundesstraße 427) gesperrt. |
Daher muss der aus Richtung Westen und Norden kommende Verkehr über die ausgewiesene Umleitung fahren.
Im Einmündungsbereich Friedhofstraße zur Steinfelder Straße wird es daher zu den Hauptverkehrszeiten zur größeren Verkehresbeeinträchtigungen kommen.
Ortskundige sollten den Bereich weiträumig (Bundestraße 48 und Zufahrt Süd nach Bad Bergzabern) umfahren.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!