In der Sitzung vom 29.09.2022 wurde der Stadtrat über das Ergebnis der im Sommer 2021 durchgeführten Offenlage unterrichtet. Als Ergebnis der Behördenbeteiligung waren im Planentwurf verschiedene Anpassung vorzunehmen, u.a. Einzeichnung eines Sichtdreiecks, Aufnahme von histor. Stätten bzw. vermuteten Altablagerungen sowie Anpassung der Baufenster, welche eine erneute, (verkürzte) Offenlage erfordern.
Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen, der Begründung inkl. Lärmgutachten sowie der Abwägungstabelle der ersten Offenlage in der Zeit vom 27. Oktober 2022 bis einschl. 11. November 2022 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloß, Zimmer 305, während der Dienststunden erneut öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Zusätzlich besteht während der o.g. Auslegungsfrist selbstverständlich für jedermann die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls nochmals beteiligt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a aufgestellt. Die Größe der zulässigen Grundfläche liegt deutlich unter 20.000 m². Eine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben wird nicht begründet. Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auswirkungen auf den Naturhaushalt sind, da sowohl die baulich nutzbaren Flächen reduziert werden als auch keine Nutzungen zugelassen werden, deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt stärker sind, vernachlässigbar geringfügig. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts wird daher, da gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB entbehrlich, verzichtet.
Auch ergab die erste Offenlage keine Anregungen oder Bedenken hinsichtlich umweltrechtlicher Belange oder sonstiger höherwertiger Schutzgüter im größtenteils bereits bebauten Plangebiet.
Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Kapeller Straße und umfasst eine Größe von insgesamt ca. 3,89 ha. Es wird folgendermaßen begrenzt:
Nördlich der Kapeller-Straße:
Im Osten durch die Grundstücksgrenze des ehemaligen DEMAG-Geländes, im Westen durch die Stellplätze des Edeka-Parkplatzes und im Norden durch den Mühlgraben (Fl.St.Nr. 2420) bzw. den unbefestigten Grundstücken mit Grünflächen.
Südlich der Kapeller Straße:
Im Osten und Süden durch das Grundstück der Bundespolizeiunterkünfte (Fl.St.Nr. 2408/1) sowie des Systeminstandsetzungswerkes der Bundeswehr und die Breslauer Straße sowie im Westen durch die Steinfelder Straße (L 545).
Siehe auch beigefügten Katasterplan.
Katasterplan