Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach -

Das Ratsmitglied Markus Sprenger hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Interessengemeinschaft Dörrenbach e.V. (IGD). Dies ist Frau Andrea Zenker.

Frau Zenker hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Dörrenbach, 17. Oktober 2022
Ralf Schmitt, Ortsbürgermeister