Die Wahllokale sind am 6. November 2022 in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann trotzdem im Wahllokal wählen.
Dazu ist lediglich die Vorlage des Personalausweises zum Abgleich mit dem Wählerverzeichnis erforderlich.
Wer bei der Hauptwahl am 16. Oktober 2022 per Briefwahl gewählt hat, bekommt - sofern auf der Wahlbenachrichtigung das entsprechende Feld angekreuzt wurde - auch für den Stichwahltermin am 6. November 2022 Briefwahlunterlagen zugesandt.
Wurde das Feld für die Beantragung zur Zusendung von Briefwahlunterlagen im Falle einer Stichwahl nicht angekreuzt, gibt es für die Wahlberechtigten folgende Möglichkeiten:
| 1. | Sie können folgendermaßen Briefwahlunterlagen beantragen. |
| - | schriftlich: durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung, |
| - | online: über die Website www.vg-bad-bergzabern.de, |
| - | per Fax: 06343/701-705 oder |
| - | durch einfache E-Mail: wahlen@vgbza.de. |
| 2. | Sie können am 06. November 2022 im Wahllokal wählen. Dazu ist die Vorlage des Personalausweises zum Abgleich mit dem Wählerverzeichnis erforderlich. |