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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederhorbach für die Jahre 2024 und 2025 vom 07.10.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

772.450,00 Euro

823.220,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

816.540,00 Euro

852.170,00 Euro

der Jahresfehlbetrag /

Überschuss auf

-44.090,00 Euro

-28.950,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

der Saldo der

#ordentlichen

Ein- und

Auszahlungen auf

-30.150,00 Euro

5.220,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

8.400,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

185.200,00 Euro

20.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-176.800,00 Euro

-20.000,00 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

206.950,00 Euro

14.780,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose

Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

verzinste

Kredite auf

176.800,00

Euro

20.000,00

Euro

zusammen auf

176.800,00

Euro

20.000,00

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2024

2025

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

388.955,07 Euro

418.838,07 Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

400 v.H.

400 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

b) für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

d) für den ersten

gefährlichen Hund

300,00 Euro

300,00 Euro

e) für jeden weiteren

gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen

der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar festgesetzt auf

40,00 Euro

40,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.692.268,78 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.760.002,65 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 44.090,00 Euro auf 2.715.912,65 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 erneut um voraussichtlich 28.950,00 Euro auf 2.686.962,65 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 300,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält,

tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Niederhorbach, 07.10.2024
Ortsgemeinde Niederhorbach
Hubert Horbach
Ortsbürgermeister