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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Barbelroth: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Barbelroth hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Ortsbereich entlang der Bahnhofstraße stellt sich als Gemengelage dar, da er durch verschiedene, insbesondere öffentliche Nutzungen mit sehr unterschiedlichen Ansprüchen geprägt wird. Jede einzelne dieser Nutzungen wirkt für sich gebietsprägend und sollte deshalb auch künftig in ihrem Bestand erhalten bzw. festgeschrieben werden.

Um ein störungsfreies und harmonisches Miteinander dieser Nutzungen auf Dauer sicherzustellen und gleichzeitig zu einer weiteren Verbesserung der Ortseingangs- bzw. Ortsrandsituation beizutragen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden im Anschluss an die Bahngleistrasse Fl. St. Nr. 1049/11, im Osten von der Hauptstraße/L 544, im Süden von der südlichen Grenze der Bahnhofstraße (Fl. St. Nr. 1049/2) und im Südwesten von der Friedensstraße (Fl. St. Nr. 1045) sowie dem Wirtschaftsweg mit den Fl. St. Nrn. 1048/1 und 1048/2 begrenzt (siehe nachfolgende Übersichtskarte).

Für die Ortsgemeinde Barbelroth
Bad Bergzabern, 10.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Scherm