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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler-

Das Ratsmitglied Silas Schaubhut hat mit Schreiben vom 24.09.2025 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.

Dies ist Frau Sophie Heinz.

Frau Heinz hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Kapellen-Drusweiler, 07.10.2025
Gerd Kropfinger, Ortsbürgermeister