Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab sofort bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 23.11.2022.
Ab sofort können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme und Vorschläge sind möglich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 0.12, während der regulären Dienstzeiten. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung - Verbandsgemeindewerke - Landau-Land oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.