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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sudetenstraße“

Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Bad Bergzabern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. September 2022 auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezo-genen Bebauungsplans „Sudetenstraße“ beschlossen. Als Grund hierfür gibt er an, dass es ihm weiterhin nicht möglich ist, die zur Umsetzung der ursprünglichen Planung notwendigen Nachbargrundstücke zu erwerben. Der 2014 rechtskräftig gewordene vorhabenbezogene Bebauungsplan sah die Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern südl. der Sudetenstraße vor. Aktuell wird das überplante Gebiet sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt.

Die Prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durch die Gemeinde ergab, dass die Aufhebung des Bebauungsplans keine erheblichen Auswirkungen hervorrufen kann, welche die Erstellung eines Umweltberichtes erfordern könnten. So wird durch die Aufhebung weder die Zulässig-keit von Vorhaben begründet, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, noch werden über den bestehenden Zustand hinausgehende Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt ermöglicht. Da zudem weder die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplans berührt noch wesentlich andere Zulässigkeitsmaßstäbe begründet werden, sind die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1 BauGB und die Entbehrlichkeit eines Umweltberichts erfüllt.

Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu betreiben, auf einen Umweltbericht zu verzichten und den aufzuhebenden Bebauungsplan für die Dauer eines Monats nebst Begründung für die Aufhebung vom 03. November 2022 bis einschließlich 05. Dezember 2022 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61 (Schloss), Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich auszulegen.

Zusätzlich wird ein Scan des ausgefertigten Bebauungsplanes digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung/Offenliegende Bebauungspläne zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahmemöglichkeit. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht auch für jedermann die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans abzugeben, über welche der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Stadtrates über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein kann, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt (siehe auch nachfolgende Übersichtskarte):

• Im Westen durch die Steinfelder Straße

• Im Norden durch die Nordgrenze der Sudetenstraße

• Im Osten das Gelände der Bundespolizei

• Im Süden durch die Bebauung der Goethestraße

Siehe auch beigefügten Lageplan.

Für die Stadt Bad Bergzabern:
Bad Bergzabern, 20.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: