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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über das Freibleiben eines Sitzes im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).

- Freibleiben eines Sitzes im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach -

Das Ratsmitglied Dennis Glastetter hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einzuberufen ist der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Herr Alexander Opfer.

Herr Opfer hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Da keine weiteren Ersatzpersonen auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vorhanden sind, bleibt der Sitz im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach frei.

Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder im Sinne des § 29 Abs. 2 GemO der Ortsgemeinde Dörrenbach beträgt somit 10 (§ 29 Abs. 4 GemO).

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Dörrenbach, 21. Oktober 2022
In Vertretung
Josef Schmitt, Beigeordneter