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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Bergzabern vom 26. Januar 2023

Zunächst beschäftigte sich der Stadtrat mit der Aufnahme des Punktes „Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern“ als neuen TOP 1, wegen Dringlichkeit. Der Stadtrat zeigte sich einstimmig damit einverstanden.

Darauf bezugnehmend beantragte die Stadt mit 15 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, auch die beiden Grundstücke mit den Fl.St.Nrn. 2729 und 4466 in die Untersuchung von Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PFA) aufzunehmen.

Zum Bebauungsplan „Kapeller Straße – Ost“ beschloss der Stadtrat einstimmig und auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, sich der Empfehlung des Planungsbüros und der Verwaltung zur Behandlung der während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen anzuschließen. Bei Zustimmung sind keine nach außen wirkenden Überarbeitungen des Bebauungsplanentwurfs notwendig, die eine erneute Offenlage erfordern würden. Somit kann das Bebauungsplanverfahren nunmehr mit Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Anschließend fasste der Stadtrat einstimmig den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Kapeller Straße - Ost“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Satzung über die örtlichen (gestalterischen) Bauvorschriften nach § 88 LBauO. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, den Bebauungsplan auszufertigen und die Verwaltung wurde beauftragt, diesen anschließend bekanntzumachen. Das Plangebiet bleibt unverändert und erstreckt sich entlang der Kapeller Straße. Es umfasst eine Größe von insgesamt ca. 3,89 ha und wird folgendermaßen begrenzt: nördlich der Kapeller-Straße, im Osten durch die Grundstücksgrenze des ehemaligen DEMAG-Geländes, im Westen durch die Stellplätze des Edeka-Parkplatzes und im Norden durch den Mühlgraben (Fl.St.Nr. 2420) bzw. den unbefestigten Grundstücken mit Grünflächen. Südlich der Kapeller Straße: Im Osten und Süden durch das Grundstück der Bundespolizeiunterkünfte (Fl.St.Nr. 2408/1) sowie des Systeminstandsetzungswerkes der Bundeswehr und die Breslauer Straße sowie im Westen durch die Steinfelder Straße (L 545).

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sudetenstraße“ nahm der Stadtrat zur Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage und Behördenbeteiligung keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind, welche der Aufhebung des Bebauungsplans entgegenstehen. Da der Vorhabenträger laut eigener Aussage nicht in der Lage war, die zur Umsetzung des Bebauungsplanes notwendigen Grundstücke zu erwerben, ist die Aufhebung angebracht. Auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses beschloss der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einstimmig, deshalb die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sudetenstraße“ gemäß § 13 i.V.m. § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 88 Landesbauordnung für die gestalterischen Festsetzungen. Der von der Verwaltung vorgelegten Aufhebungssatzung wurde zugestimmt. Diese ist nach dem Stadtratsbeschluss vom Bürgermeister auszufertigen und anschließend von der Verwaltung bekanntzumachen. Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege werden durch die Aufhebung nicht beeinträchtigt. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: im Westen durch die Steinfelder Straße; im Norden durch die Nordgrenze der Sudetenstraße; im Osten durch das Gelände der Bundeswehr; im Süden durch die Bebauung der Goethestraße.

Zu einer Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Unteren Berggasse, beschloss der Stadtrat einstimmig und auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, weiterhin das Einvernehmen zu versagen.

Dem Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaik-Anlage in der Weinstraße beschloss der Stadtrat einstimmig und auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, sein Einvernehmen zu erteilen.

Ferner beschloss das Gremium einer Bauvoranfrage im Wernersgrund einstimmig und auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, sein Einvernehmen zu versagen, da eine Bebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen soll.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig, der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses zu folgen und das Einvernehmen zur Bauvoranfrage für ein Vorhaben im Maxburgring zu erteilen.

Hinsichtlich einer Bauvoranfrage für ein Vorhaben in der Wiesenstraße beschloss der Stadtrat auf Empfehlung des Bauausschusses, lediglich für die „Überschreitung der Baugrenze um ca. 50 cm“ eine Befreiung in Aussicht zu stellen und der Bauvoranfrage in der eingereichten Form insgesamt sein Einvernehmen nicht zu erteilen.

Zur Errichtung von Bereitschaftsräumen in einem Gebäude in der Danziger Straße empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat die Zustimmung zur Verlängerung der Baugenehmigung von 2019. Der Stadtrat schloss sich dieser Empfehlung einstimmig an und erteilte das Einvernehmen.

Zu einem Bauantrag für ein Vorhaben in der Steinfelder Straße empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat die Zustimmung zur Erhöhung der Sitzplatzanzahl auf 69. Der Stadtrat schloss sich dieser Empfehlung des Bauausschusses einstimmig an und erteilte das Einvernehmen.

Anschließend informierte der Stadtbürgermeister über verschiedene Angelegenheiten und Auftragsvergaben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte der Vorsitzende den Stadtrat über aktuelle Grundstücks- und Personalangelegenheiten.

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