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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Ortsgemeinde Birkenhördt

I. Bekanntmachung über die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Birkenhördt fasste in seiner Sitzung am 04.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte“. Die ursprüngliche Abgrenzung des Plangebietes wurde sodann im Laufe des Aufstellungsverfahrens aufgrund Empfehlung der hiermit beauftragten Planerin in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2023 durch Beschluss Selbigen erweitert.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es den einzigarten Charakter des zentralen, ursprünglich gewachsenen Ortszentrums im Bereich der Kreuzung Hauptstraße-Rustelstraße zu sichern. Der typisch-dörfliche, aber auch einzigartige Ortsmittelpunkt gegenüber dem gemeindlichen Fest- und Parkplatz und dem Gemeindehaus soll erhalten werden. Eine hohe und damit unmaßstäbliche bauliche Nachverdichtung, insbesondere mit flächenversiegelnder und ortsbildverändernder Wohnbebauung hingegen, würde die Ortsmittesituation empfindlich stören und so auch den Charakter nachteilig verändern. Eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung prägender eher kleinteiliger Baustrukturen wird angestrebt. Dabei soll das zentrale, ursprünglich gewachsene Ortszentrum erhalten und entwickelt werden; der dörfliche Charakter soll erhalten bleiben. In dem festgelegten Planbereich liegen stark ortsbildprägende Anwesen wie die kath. Kirche St. Gallus mit Pfarrhaus, Pfarrheim und großem Pfarrgarten mit Festwiese sowie das ehemalige Schulhaus der Gemeinde.

Das erweiterte Plangebiet wird nunmehr wie folgt abgegrenzt:

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Die Südgrenze bilden die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 470/5, 145/4, 189/3, 190 und 192 (Anwesen Hauptstraße 38-48) nördlich der B 427

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Die Westgrenze die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 192, 193 und 187/3 (Anwesen Hauptstraße 46, 48 und das Kirchengrundstück mit Garten)

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Die Nordgrenze die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 187/3 sowie 566 (Kirchengrundstück sowie Anwesen Rustelstr. 6A)

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Die Ostgrenze die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 571, 568, 567/5 sowie 566 (Anwesen Hauptstraße 38 sowie Rustelstraße 2 bis 6A)

Siehe auch nachfolgenden Lageplan.

II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In der Gemeinderatssitzung am 10.10.2024 konnte vom beauftragten Planungsbüro stadtconcept dem Gemeinderat ein erster Planentwurf inkl. schriftlichen Festsetzungen, Begründung und Vorentwurf eines Umweltberichts präsentiert werden. Nach ausführlicher Darstellung und Erläuterung sowie Festlegung der weiteren Planungsschritte fasste der Gemeinderat Birkenhördt anschließend den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der vorgelegten Planungsgrundlage.

Hierzu wird der aktuelle Planentwurf mit seinen schriftlichen Festsetzungen und Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichts und der vorliegenden, bereits erstellten Artenschutzvorprüfungen sowie sämtliche weiteren vorhandenen weiteren Informationen, wie der Bekanntmachung, in der Zeit vom

28. Oktober bis einschl. 15. November 2024

digital ausgelegt. In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Birkenhördt
Bad Bergzabern, 14.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Übersichtsplan: