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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schmiedgasse – 1. Änderung und Erweiterung“

a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat in der Sitzung am 30.03.2023 dem Antrag des Vorhabenträgers auf erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schmiedgasse“ zugestimmt.

Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2000 soll hinsichtlich seiner planerischen und textlichen Festsetzungen überprüft und überarbeitet werden. Zudem findet eine Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 1122 statt. Die geplanten Änderungen betreffen u.a. die Überprüfung und Festlegung einer Grundflächenzahl, die Neufassung bzw. Anpassung an die heutige Rechtslage hinsichtlich der „Art der baulichen Nutzung“, Anpassung der Baufenster und die Neufassung der Regelungen für Garagen und deren Zulässigkeit in Abstandsflächen.

Die Fortschreibung überplant die Grundstücke 1120 und 1122 mit einer Fläche von insgesamt 1840 m², wobei die Erweiterungsfläche lediglich das Grundstück Fl.Nr. 1122 mit 200 m² umfasst, siehe auch beigefügten Lageplan.

Für die vorliegende Planung wird das "beschleunigte Verfahren" gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet. Dies ist möglich bei der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung. Es handelt sich weder um ein Vorhaben, welches einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem NUVPG unterliegt, noch sind Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten vorhanden. Ökologisch relevante Vegetationsbestände sind innerhalb des Plangebietes lediglich ansatzweise vorhanden.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.

b) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 12 und 13a BauGB

In seiner Sitzung am 29.08.2024 wurde dem Gemeinderat der 1. Entwurf der vom Vorhabenträger beauftragten Planerin vorgestellt und von diesem anerkannt. Anschließend beschloss er die Durchführung der öffentl. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Hierzu wird der aktuelle Planentwurf mit seinen schriftlichen Festsetzungen und Begründung sowie sämtliche weiteren vorhandenen weiteren Informationen, wie der Bekanntmachung, in der Zeit vom

28. Oktober bis einschl. 15. November 2024

digital ausgelegt. In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Steinfeld
Bad Bergzabern, 16.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: