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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 43/2026
Amtlicher Teil
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Aufforderung zur Entfernung einer Grabumrandung

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dierbach sind Grabmale fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auf dem Friedhof wurde vor einiger Zeit eine Grabumrandung abgelagert. Der Eigentümer wird gebeten, diese zu entfernen oder sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.

Sachbearbeiterin Frau Roth, Tel. 06343 701-315, E-Mail: friedhoefe@vgbza.de

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Friedhofsverwaltung