Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dierbach in der derzeit gültigen Fassung auf den Ablauf der Nutzungsrechte an u. g. Grabstätten hingewiesen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Falls der Nutzungsberechtigte im Falle seines Ablebens keinen Nachfolger bestimmt und ihm dies übertragen hat, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:
| a) | auf den überlebenden Ehegatten |
| b) | auf die Kinder |
| c) | auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter |
| d) | auf die Eltern |
| e) | auf die Geschwister |
| f) | auf die sonstigen Erben |
Wird innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nachgekommen, so wird die Grabstätte durch die Ortsgemeinde Dierbach eingeebnet.
| Belegung | Sterbejahr | Feld | Reihe | Nummer |
| Nicht bekannt (Kindergrab) | ------ | Links | 21 | 2 |
| Schmidt, Tanja (Kindergrab) | † 1981 | Links | 21 | 3 |
Die vorgenannten Kindergrabstätten sind auf nachfolgendem Auszug des Friedhofsplans markiert:
Die Nutzungsberechtigten/die Angehörigen werden gebeten, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen (Tel. 06343 701-315, E-Mail: friedhoefe@vgbza.de)