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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, 29. Januar 2023, von 8.00 bis 18.00 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach

und

am Sonntag, 12. Februar 2023, von 8.00 bis 18.00 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 23. Dezember 2022, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern erhalten.

Dörrenbach, 28. Oktober 2022
Sven Krieger,
Erster Beigeordneter als Wahlleiter