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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 44/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus dem Amtsblatt Nr. 63 vom 24.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 24.10.2024 -

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Oberhausen Flurstücks-Nr. 1094

Nutzungsart: Gehölz

Lage: „Im Mennet“ Größe: 0,7612 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter: „Aktuelles Amtsblatt“.

Landau, 24.10.2024
Theis, Beschäftigte