Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit den Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und Entscheidung über die Entlastung.
Einstimmig entschied der Ausschuss, dem Gemeinderat zu empfehlen, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 sowie für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Dem Ortsbürgermeister und dem Ersten Beigeordneten sowie dem damaligen Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern empfahl der Ausschuss gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen. Dies wurde einstimmig beschlossen.