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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO

Verlängerung der Vollsperrung in der Talstraße in Dörrenbach

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

Verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Die Vollsperrung in der Talstraße, zwischen Hauptstraße und Heideweg, bleibt bis zum 07.11.2025, für den gesamten Verkehr bestehen.

2.

In diesem Bereich muss für eine Dachsanierung ein Baukran gestellt werden. Wetterbedingt konnte die Maßnahme leider nicht zum vorgesehenen Termin abgeschlossen werden.

Sollten die Dacharbeiten früher beendet werden, wird die Sperrung umgehend aufgehoben.

3.

Durch die Vollsperrung kommt es zu Einschränkungen bei Müllentsorgung da folgende Bereiche nicht mehr angefahren werden können.

- Talstraße (ab Hausnummer 3), Heideweg, Guttenbergstraße, Am Spöhren, Rathausgasse und Weed-Borngasse.

Im Absprachen mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Entsorgungsfirma, ist die Entsorgung der Müllgefäße folgendermaßen geregelt:

In der Brunnenstraße wird neben den Glascontainern ein Sammelplatz eingerichtet.

Hier werden dann Container für den Bioabfall, Restmüll und Papier ausgestellt.

Die Wertstoffsäcke können lose bereitgestellt werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anwohner ihre Müllgefäße an Standorte bringen, welche von den Müllfahrzeugen angefahren werden können. z.B Talstraße (vor den Baukran), Brunnenstraße oder Übergasse

4.

Mit dem Entsorgungsträger wurde auf festgelegt, dass nach Beendigung der Vollsperrung, Beistellungen in der zulässigen Form, mitgenommen werden. Die betroffenen Anwohner können daher entscheiden, ob z.B. Wertstoffsäcke oder Papier auch bei der nächsten möglichen Leerung erst bereitgestellt werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde