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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 11. Sitzung des Gemeinderates Schweighofen vom 28. August 2025

Zu Beginn der Sitzung sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Aktualisierung und entsprechende Änderung der Tagesordnung aus.

Im Weiteren stimmte der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hofgut Böhlwiesen" einstimmig zu.

Danach berieten die Gemeinderatsmitglieder über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Einzelnen. Im Anschluss stimmte das Gremium einstimmig bei einer Enthaltung den Beschlussempfehlungen des Planungsbüros „FIRU“ aus Koblenz zur Behandlung der Eingaben zu.

Ferner erteilte das Gremium den vorgelegten Planentwürfen ebenfalls einstimmig bei einer Enthaltung sein Einvernehmen und erkannte diese an.

Nachdem der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag zugestimmt hatte, beschloss er, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofgut Böhlwiesen“, welcher aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Vorhabenbeschreibung gem. § 12 Abs. 3 BauGB besteht, gem. § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB i. V. m. der Satzung über die gestalterischen Bauvorschriften nach § 88 LBauO als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig mit einer Enthaltung.

Bezüglich der Rechnung des Architekten Thalmann zur Erstellung von Bestandsplänen der Kindertagesstätte Schweighofen und der Mietwohnung in der Schulstraße 4 in Schweighofen beschloss der Rat mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen Folgendes: Die Ortsgemeinde bezahlt den Differenzbetrag in Höhe von 2.019.43 (brutto) nur dann an den Architekten, wenn dieser sich im Gegenzug bereit erklärt, den Differenzbetrag wiederum an den Kindergarten zu spenden. Dafür würde er anschließend eine Spendenquittung erhalten. Die Finanzabteilung solle diese Vorgehensweise überprüfen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde darüber hinaus gebeten, diesen Beschluss an Architekt Thalmann weiterzuleiten.

Hinsichtlich der Organisation von Gemeinderatssitzungen beschlossen die Ratsmitglieder, dass Beschlüsse des Gemeinderates grundsätzlich (erst dann) zu fassen sind, wenn die vollständigen Informationen / Unterlagen einschließlich der Rückmeldungen / Antworten der von Gemeinderatsmitgliedern angeforderten Informationen und Unterlagen / gestellten Fragen fünf Arbeitstage vor vorgesehener Beschlussfassung vorliegen. Dies wurde vom Gremium mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung entschieden. Ferner einigten sich die Ratsmitglieder einstimmig darauf, dass zukünftig in den Sitzungsvorlagen und Tischvorlagen nur noch Brutto-Angaben zu verwenden sind.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, einen Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Anzeige im Südpfalz Kurier über die Nutzungsänderung des Jugendraums zu veröffentlichen.

VG-Verwaltung