Zur Prüfung und Zulassung evtl. eingegangener Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hergersweiler am 31. Januar 2027 findet die 1. Sitzung des Wahlausschusses
am Mittwoch, 16. Dezember 2026, 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Hergersweiler statt.
Die Sitzung ist öffentlich, so dass jedermann Zutritt hat.
I.
Am Sonntag, dem 31. Januar 2027, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hergersweiler und am Sonntag, dem 14. Februar 2027, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hergersweiler statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 25.12.2026,12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern erhalten.