Zur Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis:
Ziffer IV der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022 wird wie folgt geändert:
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter
Herrn Josef Schmitt, In der Zeil 22 a, 76889 Dörrenbach
oder bei der zuständigen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,
Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am
Montag, 12. Dezember 2022, 18.00 Uhr.