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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Zur Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis:

Ziffer IV der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022 wird wie folgt geändert:

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter

Herrn Josef Schmitt, In der Zeil 22 a, 76889 Dörrenbach

oder bei der zuständigen

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,

Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern

eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am

Montag, 12. Dezember 2022, 18.00 Uhr.

Dörrenbach, 07. November 2022
Josef Schmitt, Beigeordneter als Wahlleiter