Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach hat in der Sitzung am 26.10.2023 den ihm vorgelegten Planentwurf anerkannt und die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Ost“ durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Während der Offenlage liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen, Umweltgutachten und Wasserbilanz sowie Artenschutzvorprüfung und Synopse der freiwilligen, frühzeitigen Offenlage in der Zeit vom 16.11.2023 bis einschl. 18.12.2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig mit dieser Offenlage werden die Träger öffentlicher Belange (Behörden) beteiligt.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist erforderlich, um die in der Ortsgemeinde benötigten Wohnbauflächen für Bauwillige bereitzustellen.
Auch in der Gemeinde Dierbach besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Jedoch stehen kaum freie Bauplätze und überhaupt keine im gemeindlichen Eigentum zur Deckung dieser Nachfrage zur Verfügung. Auch im zuletzt erschlossenen Neubaugebiet sind zwischenzeitlich alle Bauplätze bebaut worden. Deshalb sucht die Gemeinde bereits seit längerem nach geeigneten und sinnvoll erschließbaren Flächen zur Ausweisung selbiger in einem bescheidenen Rahmen.
Eine Möglichkeit stellt die Erweiterung der Bebauung entlang der Hauptstraße nach Osten dar. Das fragliche Gebiet wird derzeit als Wiesenfläche genutzt und als Grünland im Flächennutzungsplan dargestellt. Trotzdem wäre, auch aus Sicht der Verwaltung, eine Überplanung dieser Flächen eine sinnvolle Weiterentwicklung der Ortsstruktur zur Abrundung der Ortslage. Die notwendige verkehrstechnische Erschließung wäre durch die K 24 bereits vorhanden, zudem liegen auch bereits Wasser- und Abwasserkanäle in dem Bereich. Die Gemeinde konnte zudem zwischenzeitlich das Eigentum an allen von der geplanten Ausweisung betroffenen Grundstücke erwerben.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst folgende Grundstücke: Die an die Bebauung östlich angrenzenden Flurstücke 240 bis 245 nördlich der Hauptstraße K 24 sowie der dortige Wirtschaftsweg und ein 5 Meter breiter Streifen östlich dieses Weges. Eine Teilfläche aus der Kreisstraße K 24 Fl.Nr. 950 sowie der dazugehörige Rech Fl.Nrn. 234/1, 236/1, 237/1 und 238/1.Sodann Teilflächen aus den Acker- bzw. Wiesengrundstücken 234/2, 236/2 und 237/2. Das Plangebiet wird im Osten durch einen Streifen neben dem Wirtschaftsweg, im Süden durch die Höhe der Bebauung der Hauptstraße, im Westen durch die bestehende Bebauung und im Norden durch den Dierbach begrenzt, siehe beigefügten Lageplan. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 9.300 m².
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit, Anregungen zum vorgenannten Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich vorzutragen, über welche der Gemeinderat Dierbach in öffentlicher Sitzung entscheidet.
Lageplan: