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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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​​​​​​​Ausweisung von Wasserschutzgebieten für die Wassergewinnungsanlage Dörrenbach zugunsten der Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat mit Rechtsverordnung vom 28.08.2023 (Az. 312-311 1/18) auf den Gemarkungen Dörrenbach und Böllenborn zugunsten der Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern ein Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Dörrenbach festgesetzt.

Die Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 36 am 25.09.2023, Gliederungs-Nrn. 3784, veröffentlicht. Sie ist ein Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.

Die Rechtsverordnung und maßgeblichen Planunterlagen, welche Bestandteil der Rechtsverordnungen sind, liegen für zwei Wochen in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern

Königstraße 61, Zimmer 305

76887 Bad Bergzabern

zur Einsichtnahme aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz innerhalb von einem Jahr angefochten werden kann.

Die Rechtsverordnungen sowie die dazugehörigen Planunterlagen werden, so lange die Verordnung rechtsverbindlich ist, bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Zentralreferat Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft und Bodenschutz,

- Obere Wasserbehörde -

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt an der Weinstraße

zur Einsichtnahme aufbewahrt.

Bad Bergzabern, 30.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Heinz