Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat mit Rechtsverordnung vom 28.08.2023 (Az. 312-311 1/18) auf den Gemarkungen Dörrenbach und Böllenborn zugunsten der Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern ein Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Dörrenbach festgesetzt.
Die Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 36 am 25.09.2023, Gliederungs-Nrn. 3784, veröffentlicht. Sie ist ein Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.
Die Rechtsverordnung und maßgeblichen Planunterlagen, welche Bestandteil der Rechtsverordnungen sind, liegen für zwei Wochen in der Zeit
vom 13.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Königstraße 61, Zimmer 305
76887 Bad Bergzabern
zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz innerhalb von einem Jahr angefochten werden kann.
Die Rechtsverordnungen sowie die dazugehörigen Planunterlagen werden, so lange die Verordnung rechtsverbindlich ist, bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zentralreferat Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz,
- Obere Wasserbehörde -
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
zur Einsichtnahme aufbewahrt.