Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster -

Das Ratsmitglied Philip Heil hat mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU).

Dies ist Herr Hans Müller.

Herr Müller hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU).

Dies ist Herr Friedbert Feith.

Herr Feith hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Klingenmünster, 30. Oktober 2023
Kathrin Flory, Ortsbürgermeisterin