Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | gegenüber bisher - Euro - | verändert um - Euro - | nunmehr festgesetzt auf - Euro - | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.136.800,00 | 125.070,00 | 1.261.870,00 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.172.000,00 | 78.060,00 | 1.250.060,00 |
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| der Jahresüberschuss auf | -35.200,00 | 47.010,00 | 11.810,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.720,00 | 47.010,00 | 48.730,00 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 135.380,00 | 0,00 | 135.380,00 |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 200.000,00 | 90.500,00 | 290.500,00 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -64.620,00 | -90.500,00 | -155.120,00 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 62.900,00 | 43.490,00 | 106.390,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0,00 Euro verändert um | 0,00 Euro auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 64.000,00 Euro verändert um | 91.000,00 Euro auf | 155.000,00 Euro |
| zusammen | von bisher | 64.000,00 Euro verändert um | 91.000,00 Euro auf | 155.000,00 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert).
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden nicht verändert.
Siehe 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 27.04.2023.
Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2019 3.555.414,34 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.608.266,36 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.579.836,36 Euro und zum 31.12.2023 3.591.646,36 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen (unverändert).
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.