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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für das Jahr 2023 vom 02.11.2023

der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für das Jahr 2023 vom 02.11.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

- Euro -

verändert um

- Euro -

nunmehr festgesetzt auf

- Euro -

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.136.800,00

125.070,00

1.261.870,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.172.000,00

78.060,00

1.250.060,00

der Jahresüberschuss auf

-35.200,00

47.010,00

11.810,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.720,00

47.010,00

48.730,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

135.380,00

0,00

135.380,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

200.000,00

90.500,00

290.500,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-64.620,00

-90.500,00

-155.120,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

62.900,00

43.490,00

106.390,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0,00 Euro verändert um

0,00 Euro auf

0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher

64.000,00 Euro verändert um

91.000,00 Euro auf

155.000,00 Euro

zusammen

von bisher

64.000,00 Euro verändert um

91.000,00 Euro auf

155.000,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert).

§ 4 Steuern, Beiträge und Gebühren

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden nicht verändert.

Siehe 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 27.04.2023.

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2019 3.555.414,34 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.608.266,36 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.579.836,36 Euro und zum 31.12.2023 3.591.646,36 Euro.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen (unverändert).

§ 7 In-Kraft-Treten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Vorderweidenthal, 02.11.2023
Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Volker Christmann, Ortsbürgermeister