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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Steinfeld für die Jahre 2023 und 2024 vom 03.11.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.832.170,00 Euro

2.682.490,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.706.560,00 Euro

2.654.770,00 Euro

der Jahresüberschuss/

-fehlbetrag auf

125.610,00 Euro

27.720,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2023

2024

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

57.380,00 Euro

97.630,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

56.750,00 Euro

2.194.500,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.262.900,00 Euro

2.684.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.206.150,00 Euro

-489.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.148.770,00 Euro

391.870,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2023

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

330.000,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

330.000,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2023

2024

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2023

2024

250.000,00 Euro

1.350.000,00 Euro

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v.H.

380 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

36,00 Euro

36,00 Euro

b) für den zweiten Hund

52,00 Euro

52,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

67,00 Euro

67,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund

600,00

600,00

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund

800,00

800,00

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen

der Feld-, Weinbergs- und Waldwege

(§§ 7, 8 und 11 KAG)

werden pro Hektar festgesetzt auf

29,00 Euro

29,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 5.327.895,18 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.330.425,18 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 125.610,00 Euro auf 5.456.035,18 Euro und erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 27.720,00 Euro auf 5.483.755,18 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält, tritt sie am 1. Januar 2024 in Kraft.

Steinfeld, 03.11.2023
Ortsgemeinde Steinfeld
Matthias Neufeld, Ortsbürgermeister