Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 11. November, bis Freitag, 15. November 2024, wird der Rötzweg in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Weinstraße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 2. | Damit sind die Parkplätze für das Haus des Gastes und der Südpfalz-Therme über diese Zeit nicht erreichbar. |
| 3. | Über die Zeit der Sperrung kann die Straße nicht befahren werden und die Anwohner werden gebeten benötigte Fahrzeuge außerhalb abzustellen. |
| 4. | Der Fuß- und Radverkehr über den Gehweg ist eingeschränkt möglich. |
| 5. | Auf der Ostseite der Weinstraße wird ein Halteverbot eingerichtet. |
| 6. | Für diese Zeit wird auch die Parkzeitbeschränkung in der Kurtalstraße und auf dem Parkplatz bei der VR Bank aufgehoben, so dass hier Ausweichparkmöglichkeiten geschaffen werden. |
| 7. | Wir bitten die betroffenen Anlieger um Beachtung. |