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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO

Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) im Rötzweg in Bad Bergzabern Sanierung des Fahrbahnbelags

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 11. November, bis Freitag, 15. November 2024, wird der Rötzweg in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Weinstraße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Damit sind die Parkplätze für das Haus des Gastes und der Südpfalz-Therme über diese Zeit nicht erreichbar.

3.

Über die Zeit der Sperrung kann die Straße nicht befahren werden und die Anwohner werden gebeten benötigte Fahrzeuge außerhalb abzustellen.

4.

Der Fuß- und Radverkehr über den Gehweg ist eingeschränkt möglich.

5.

Auf der Ostseite der Weinstraße wird ein Halteverbot eingerichtet.

6.

Für diese Zeit wird auch die Parkzeitbeschränkung in der Kurtalstraße und auf dem Parkplatz bei der VR Bank aufgehoben, so dass hier Ausweichparkmöglichkeiten geschaffen werden.

7.

Wir bitten die betroffenen Anlieger um Beachtung.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde