Der Gemeinderat beschloss zu Beginn seiner Sitzung einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dörrenbach für die Jahre 2025/2026.
Mit Ratsbeschluss vom 03.07.2024 hatte die Ortsgemeinde Dörrenbach beschlossen, einen Antrag auf Förderung einer Dorfmoderation sowie der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes außerhalb einer Schwerpunktanerkennung zu stellen. Der Rat beschloss einstimmig ein Fachbüro mit der Durchführung der Dorfmoderation sowie der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen der bewilligten Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm 2025 zu beauftragen.
Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit dem Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße. Analog zu der Vorgehensweise bei dem noch laufenden Breitbandprojekt mit dem Landkreis („Weiße Flecken“) sollen entsprechend Förderanträge im "Graue Flecken Programm" zum flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen gestellt werden und das Gebiet des Landkreises als Cluster und Ausbaugebiet definiert werden.
Der Rat beschloss einstimmig, die Aufgabe mit verwaltungsrechtlichem Vertrag (§§ 54 ff VwVfG) auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, welche ihrerseits die Aufgabe weiter an den Landkreis überträgt. Weiter wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Betreffs der Sanierung des historischen Rathauses sollten auf Anraten des beauftragten Planungsbüros die Ausschreibungen für Elektroinstallationsarbeiten, Fensterbauarbeiten (Aufbereitung und neue Fenster), Natursteinarbeiten und Putz-/Malerarbeiten möglichst in einem Block erfolgen.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig die öffentliche Ausschreibung der oben genannten Gewerke im Zuge der Sanierung des historischen Rathauses und ermächtigte den Ortsbürgermeister, die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung – Technische Bauabteilung – beabsichtigt, für den Zeitraum Spätjahr 2025 bis einschließlich Spätjahr 2029 eine gemeinsame Ausschreibung zur Reinigung der Sinkkästen (Straßenabläufe und Schmutzfänger) durchzuführen. Ziel ist eine wirtschaftliche, einheitliche und qualifizierte Vergabe der Reinigungsleistungen.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig:
| 1. | Die Ortsgemeinde nimmt an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Reinigung der Sinkkästen im Zeitraum 2025-2029 teil. |
| 2. | Die Reinigung soll zweimalig (Frühjahr/Spätjahr) erfolgen. |
| 3. | Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen. |
| 4. | Der Vorsitzende wird nach Abschluss und Prüfung der Ausschreibung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
| 5. | Die Finanzierung erfolgt über die entsprechende Buchungsstelle im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. |