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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 45/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -

Das Stadtratsmitglied Nicole Stephan hat mit Schreiben vom 17. September 2026 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Partei Freie Wählergemeinschaft in der Stadt Bad Bergzabern e.V.

Dies ist Herr Dirk Garska.

Herr Garska hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 02. November 2026
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister