Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oberschlettenbach, Landkreis Südliche Weinstraße, Niederwildrevier, Jagdpachtfläche von ca. 425 ha (davon ca. 302 ha Waldfläche) ist zum 01.04.2023 auf 8 Jahre neu zu verpachten.
Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote.
Die Gemeinde behält sich das Recht der freien Auswahl vor und ist an das Höchstgebot nicht gebunden.
Nach dem genehmigten Abschussplan wurden in den Jagdjahren 2019/2020 bis 2022/2023 bisher insgesamt an Rehwild 58 Stück sowie insgesamt an Schwarzwild 78 Stück als erlegt gemeldet.
Pachtinteressenten werden gebeten, ihre schriftlichen Gebote bis zum 25.11.2022, 13:00 Uhr in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Oberschlettenbach“ an die Verbandsgemeindeverwaltung, Liegenschaften, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern zu senden, zusammen mit dem
| - | Nachweis der Jagdpachtfähigkeit, |
| - | Jagdkonzept (Bejagungsstrategien, insbesondere zu Schwarzwild und Rehwild), |
| - | Jagdreferenzen/Pachterfahrungen (bisherige Jagdpachten, Jahresjagdscheine, Begehungsscheine, etc.). |
Der Jagdpächter hat seinen Hauptwohnsitz im nahen Umkreis und verpflichtet sich, bei Bedarf, bspw. bei einem Wildunfall, innerhalb von 20 Minuten im Revier Oberschlettenbach anwesend zu sein, um notwendige Maßnahmen durchzuführen. Bei begründeten Ausnahmen kann er diese Pflicht auf einen Jäger und Begehungsscheininhaber des Reviers Oberschlettenbach im Einzelfall übertragen.
Die Abgabe des Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkenntnis der Pachtbedingungen, welche ab sofort bis 25.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61 zur Einsichtnahme ausliegen.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. 06343 701-420.
Die Einsichtnahme erfolgt sodann mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften im Bürgerbüro.
Die Pachtbedingungen können auch unter der v. g. Adresse gegen die Voreinsendung einer Gebühr in Höhe von 10,00 Euro, angefordert werden.
Die Öffnung und Prüfung der Gebote erfolgt in der 48. KW am 01.12.2022, 19:00 Uhr, in einem öffentlichen Termin in 76889 Oberschlettenbach, Glimbornstraße 20, „Lindelbrunnhalle“.
Nach Prüfung der Gebote soll der Zuschlag innerhalb zwei Wochen im Rahmen der freihändigen Vergabe durch den Ortsgemeinderat von Oberschlettenbach erfolgen.