Mit Ratsbeschluss vom 20.09.2022 hat die Ortsgemeinde Barbelroth als Trägerin der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) folgende Widmungen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Abs. 1 LStrG verfügt:
Bei der Lindenstraße umfasst die Widmung und Einstufung als Gemeindestraße (§ 3 Ziffer 3 LStrG) den Teilabschnitt ab dem Neubaugebiet „Im großen Sand II“ am Kindergarten im Norden bis zu deren Einmündung in die Mühlstraße im Süden (Südl. Bereich Fl.St.Nr. 328/15).
Des Weiteren bei der Straße Im großen Sand den Teilabschnitt mit der Fl.St.Nr. 328/47, beginnend am zweiten Bauabschnitt zwischen den Anwesen „Im großen Sand“ 21 und 23 im Osten bis zu ihrem Ausbauende an der Einmündung in den heutigen Wirtschaftsweg im Westen inkl. der nach Süden abzweigenden Stichstraße mit ihrem Wendehammer.
Die Voraussetzung des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Barbelroth Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke sein muss, ist gegeben.
Die Verfügung und ihre Begründung kann von jedermann zu den üblichen Dienststunden bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, eingesehen werden. Sie gilt mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloß, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektrische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.vg-bad-bergzabern.de, Impressum, aufgeführt sind.
Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in 76829 Landau/Pfalz eingelegt wird.
Lageplan: