- Bekanntmachung vom 09.11.2022 -
Am Dienstag, dem 29.11.22 ab 09:00 Uhr findet im Sitzungssaal 201 (1. OG) bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Frau Ass. jur. Anke Menges eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte.
Wegen der derzeit bestehenden Corona-Situation sind die Zuschauerkapazitäten eingeschränkt. Da der Sitzungssaal 201 unter diesen Bedingungen derzeit lediglich 7 Zuschauer aufnehmen kann, werden interessierte Besucher gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden. (Tel. 06341 / 940 - 144)
- Bekanntmachung vom 09.11.2022 -
Am Donnerstag, dem 08.12.22 ab 09:00 Uhr findet im Sitzungssaal 201 (1. OG) bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Ltd. Reg. Dir. Manfred Lutz eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 11 Punkte.
Wegen der derzeit bestehenden Corona-Situation sind die Zuschauerkapazitäten eingeschränkt. Da der Sitzungssaal 201 unter diesen Bedingungen derzeit lediglich 7 Zuschauer aufnehmen kann, werden interessierte Besucher gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden. (Tel. 06341 / 940 - 144)
- Bekanntmachung vom 09.11.2022 -
Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 30.11.2021 und im Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 GemO folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2022
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.387.683 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.362.344 Euro
der Jahresüberschuss auf — 25.339 Euro
2. im Finanzhaushalt — 2022
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 300.036 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 25.339 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — - 25.339 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — -274.697 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2022
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für 2022 auf 0 Euro festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2022 auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 500.000 Euro festgesetzt.
Von den kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die folgende Verbandsumlage je Einwohner erhoben:
• Landkreise — in Höhe von 0,40 € je Einwohner
• Kreisfreie Städte — in Höhe von 1,02 € je Einwohner
• Große kreisangehörige Städte
mit eigenem Jugendamt — in Höhe von 0,37 € je Einwohner
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019 — 0 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt — 0 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 151.584 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 176.923 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 176.923 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 176.923 Euro
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt — 176.923 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn
| • | im konsumtiven Bereich die Aufwendungen in der Gesamthöhe von 100.000 € und |
| • | im investiven Bereich die Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 50.000 € |
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Prüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ergab, dass die Haushalts- und Finanzplanung des Zweckverbandes KommZB im Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft stehen. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.11.2022 bis zum 05.12.2022 während der üblichen Dienstzeiten in den Räumlichkeiten des KommZB, Hindenburgstraße 32 in 55118 Mainz öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06131/9264-0.
Es wird auf § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem KommZB unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
- Bekanntmachung vom 09.11.2022 -
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
| 1. | Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen zur Einsichtnahme |
| 2. | Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen. |
Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Kommunalen Zweckverbandes (KommZB), Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus.
Wir bitten wir um vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 06131/9264-0.
Einwohner können bis zum Ablauf des 05.12.2022 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder und Jugendhilfe (KommZB) erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.
- Bekanntmachung vom 09.11.2022 -
Die vierte Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Dienstag, den 06.12.2022, 16:00 Uhr, im Vereinshaus Sörgenloch, Place de Ludes 8, 55270 Sörgenloch, statt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur eng begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Für die Teilnehmenden empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (MNS). Bitte melden Sie sich per Email unter info@kommzb.de oder über Tel. 06131/9264-0 an, um an der Sitzung teilzunehmen.
Tagesordnung
A. Öffentlicher Teil
Wahl der Stimmzählkommission
B. Nichtöffentlicher Teil
Im Nachgang zur Sitzung wird eine Pressemitteilung erfolgen. Informationen stehen zudem unter www.kommzb.de zur Verfügung.