Der Rechnungsprüfungsausschuss beschoss einstimmig dem Gemeinderat folgendes zu empfehlen: Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festzustellen; und dem Ortsbürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Gleiches entschied der Ausschuss einstimmig für das Haushaltsjahr 2020: Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 festzustellen; und dem Ortsbürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.