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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Aufhebung des Bebauungsplans „Süd“Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Oktober 2022 die Einleitung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Süd“ beschlossen. Dieser wurde am 01.03.1974 als Satzung beschlossen, leidet aber seitdem an einem Ausfertigungsmangel. In der Folge wurde 1980 einen Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Bebauungsplans gefasst, da sich die tatsächliche Entwicklung des Baugebietes nicht gemäß den Vorstellungen der ursprünglichen Planung entwickelt hatte. Durch die Fortschreibung sollte die Stichstraße „Im Spöhren“ der gebauten Realität angepasst werden, der Geißhohlweg in seiner tatsächlichen Funktion als Wirtschafts-/Brandweg dargestellt sowie eine als öffentl. geplante Grünfläche in eine private umgewandelt werden.Das Verfahren endete mit einem Satzungsbeschluss des Gemeinderates Dörrenbach am 06.06.1990, allerdings wurde aufgrund der Auflösung der Planungsabteilung der Kreisverwaltung, welche das Verfahren bearbeitete, nie die erforderlichen endgültigen Planurkunden gefertigt und der Bebauungsplan ausgefertigt und bekannt gemacht.

Aus diesen Gründen wendet die Kreisverwaltung immer noch die mit einem Ausfertigungsmangel behaftete Ursprungsversion zur Beurteilung von Baugesuchen an.

Zwischenzeitlich ist das Gebiet weitgehend bebaut, die Bebauung hat sich jedoch, auch aufgrund der Erteilung von Befreiungen, abweichend vom Bebauungsplan entwickelt. Auch entspricht der Bebauungsplan, aufgrund seiner teilweise veralteten Festsetzungen, nicht mehr den Planungswünschen von Bauherren. Durch die Aufhebung würde auch nicht die Zulässigkeit von Bauvorhaben begründet, welche jetzt noch nicht zulässig wären. Da es sich um einen Bereich innerhalb der geschlossen bebauten Ortslage handelt, erfolgt auch kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Umwelt, sodass auch kein diesbezüglicher Ausgleich erforderlich wird. Durch die Aufhebung wird weder die Zulässigkeit von Verfahren, welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, noch wird eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete) begründet.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu betreiben, auf einen Umweltbericht zu verzichten und den aufzuhebenden Bebauungsplan für die Dauer eines Monats nebst Begründung für die Aufhebung für einen Monat öffentl. auszulegen.

Die Offenlage erfolgt während der Dienststunden vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 2.Januar 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61 (Schloss) in Zimmer 305. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet aktuell um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans abzugeben, über welche der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein kann, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber während dieser hätten geltend gemacht werden können.

Der Bebauungsplan „Süd“ umfasst die Grundstücke im südlichen Bereich des Heideweges, der Weedborngasse und der Rathausgasse sowie die Grundstücke entlang der Guttenbergstraße, der Talstraße und Am Spöhren, siehe auch Lageplan als Anhang.

Für die Ortsgemeinde Dörrenbach:
Bad Bergzabern, 16.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: