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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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​​​​​​​Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erweiterung des Gehweges und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Wiesenstraße in Bad Bergzabern

für die Erweiterung des Gehweges und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Wiesenstraße in Bad Bergzabern

Hiermit unterrichtet die Stadt Bad Bergzabern gemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995, zuletzt geändert am 19.05.2022, die Grundstückseigentümer der Wiesenstraße über den beitragspflichtigen Ausbau des Gehweges und der Straßenbeleuchtung.

Die Ausbauprogramme umfassen die Erweiterung/Ergänzung des noch fehlenden Gehweges über eine Länge von ca. 130 Metern sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

Für diese Maßnahmen sind einmalige Beiträge gemäß der rechtskräftigen Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern vom 27.02.2020 zu erheben.

Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Wiesenstraße bildet die Verkehrsanlage Wiesenstraße von der Einmündung in die Gartenstraße im Osten bis zum Ende der Anbaubestimmung im Westen.

In den Stadtratssitzungen vom 30.06.2022 und 17.11.2022 wurden für die beiden Teileinrichtungen der Verkehrsanlage Wiesenstraße jeweils ein Gemeindeanteil in Höhe von 25 v. H. beschlossen, der von den Gesamtkosten abzuziehen ist und den Vorteil der Allgemeinheit gegenüber den Anliegern an den Ausbaumaßnahmen widerspiegelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde sowie nach Terminvereinbarung in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.

Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in Kürze ein entsprechender Endabrechnungsbescheid zugehen, welcher drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig wird.

Verbandsgemeindeverwaltung
- Finanzabteilung -
Beitragsstelle
i.A. Hofmann