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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung

mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN eingesehen werden oder, falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-410 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.

Bad Bergzabern,
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
Sandra Bodenseh