Der Gemeinderat beriet über den Neubau des kommunalen Bauhofes. Um einen Förderantrag stellen zu können, muss die Vorplanung anerkannt werden. Dies nahm der Rat zur Kenntnis und beschloss folgendes einstimmig:
Die Vorplanung für den Neubau eines kommunalen Bauhofes wurde zur Kenntnis genommen, dies ist die Basis für den Förderantrag aus dem Investitionsstock RLP (I-Stock)
Der Gemeinderat beschloss eine Förderung der Bau- und Planungskosten in Höhe von insgesamt 1.087.213,15 Euro (brutto) für den Neubau eines kommunalen Bauhofes aus dem Investitionsstock RLP zu beantragen.